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   LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13   

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https://dejure.org/2015,63284
LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13 (https://dejure.org/2015,63284)
LG Paderborn, Entscheidung vom 09.02.2015 - 4 O 212/13 (https://dejure.org/2015,63284)
LG Paderborn, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 4 O 212/13 (https://dejure.org/2015,63284)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    Durch die Übernahme des Vertriebs wird eine Prospekthaftung im engeren Sinne nicht begründet (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.2004, III ZR 359/02, Rz. 13 - zitiert nach juris).

    Ist die Plausibilitätsprüfung des Prospekts unterblieben, hat der Anlagevermittler den Interessenten hierauf ebenfalls hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.2009, III ZR 17/08, Rz. 12; Urt. v. 12.02.2004, III ZR 359/02, Rz. 22 - beide zitiert nach juris).

    Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Hinweispflicht auf Vertriebskosten, die 15% des Anlagekapitals übersteigen, ist der Gedanke, dass der Anleger wissen muss, dass die Werthaltigkeit der Rentabilität der Anlage von vornherein in Frage gestellt ist und es um Vertriebskosten geht, die der Kapitalanlage nicht zugutekommen (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.2004, III ZR 359/02, Rz. 36-38 - zitiert nach juris).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    Prognosen im Prospekt müssen also durch Tatsachen gestützt und ex-ante betrachtet vertretbar sein (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 337/08, Rz. 19, 22 - zitiert nach juris).

    Über die Vertretbarkeitsprüfung hinausgehende Risikoabschläge, die der einer Prognose innewohnenden Unsicherheit Rechnung tragen sollen, sind entgegen der Ansicht der Kläger gerade nicht erforderlich (vgl. BGH v. 27.10.2009, XI ZR 337/08, Rz. 22 - zitiert nach juris).

    Denn nach der Rechtsprechung ist eine dem "üblichen kritischen Sachverstand" zugängliche Prüfung und Plausibilitätskonrolle geschuldet (BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 337/08, Rz. 15 - zitiert nach juris).

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    (3) Der Einwand der Beklagten, dass das Güteverfahren schon deshalb nicht ordnungsgemäß sei, weil die angerufene Gütestelle örtlich unzuständig sei, greift nicht durch, weil die Verjährungshemmung auch dann eintritt, wenn die Gütestelle örtlich unzuständig ist (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1993, VI ZR 306/92, zitiert nach juris).

    Zwar ist die Einleitung eines Güteverfahrens allein zum Zweck der Verjährungshemmung nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1993, VI ZR 306/92, Rz. 22 - zitiert nach juris).

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    Unterlässt er diese Prüfung, muss der Anlagevermittler den Interessenten hierauf hinweisen (z.B. BGH, Urt. v. 05.03.2009, III ZR 17/08, Rz. 11 - zitiert nach juris).

    Ist die Plausibilitätsprüfung des Prospekts unterblieben, hat der Anlagevermittler den Interessenten hierauf ebenfalls hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.2009, III ZR 17/08, Rz. 12; Urt. v. 12.02.2004, III ZR 359/02, Rz. 22 - beide zitiert nach juris).

  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    Denn Verzögerungen bei der Bekanntgabe, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung der Gütestelle verursacht sind, muss sich der Antragssteller grundsätzlich nicht zurechnen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2009, XI ZR 230/08, Rz. 14 f. - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 225/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen durch

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht eine generelle Pflicht des Anlageberaters, im Rahmen der objektgerechten Beratung unaufgefordert über Vertriebsprovisionen Aufklärung zu geben, wenn diese eine Größenordnung von 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten (vgl. BGH, Urt. v. 18.04.2013, III ZR 225/12, Rz. 15 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 4 U 169/07

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen wegen fehlerhafter Anlagenberatung

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    Ein Anleger, der in der Annahme sicherer jährlicher Ausschüttungen von 7% eine Anlage zeichnet, weiß schon bei einem einmaligen Absinken der Ausschüttungsquote auf 4%, dass sich die Anlage entgegen seiner Annahme als nicht hinreichend sicher darstellt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 29.04.2008, 4 U 169/07, Rz. 34 f. - zitiert nach juris).
  • BGH, 30.01.2013 - III ZR 184/12

    Aufklärungspflichten eines freien Anlageberaters über ihm zufließende Provisionen

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des BGH eine Aufklärungspflicht immer dann zu verneinen, wenn die Höhe der insgesamt gezahlten Provisionen im Prospekt offen ausgewiesen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.2013, III ZR 184/12, Rz. 2 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2012 - 17 U 52/11

    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen und zur

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    Denn die 5 %-ige Abwicklungsgebühr (Agio) ist bei der Berechnung der 15 %-Grenze nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2012, I-17 U 52/11, Rz. 32 - zitiert nach juris).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus LG Paderborn, 09.02.2015 - 4 O 212/13
    Eine unterlassene Prüfung der empfohlenen Kapitalanlage kann aber nur dann zur Haftung führen, wenn bei dieser Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.2009, III ZR 302/07, Rz. 14 - zitiert nach juris).
  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 293/12

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

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